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VERSCHIEDENE ARTEN VON ZEUGNISSEN

Einfaches Arbeitszeugnis (Arbeitsbestätigung)

Ausstellung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein einfaches Zeugnis - häufig auch Arbeitsbestätigung genannt - wird meist nur bei einer kurzzeitigen Beschäftigung oder auf Wunsch des Mitarbeitenden ausgestellt. Im Unterschied zum qualifizierten Zeugnis enthält das einfache Zeugnis keinerlei Bewertungen über die Leistung und das Verhalten des Mitarbeiters. Aufgeführt werden die Personalien, die ausgeübte Funktion und die Dauer der Beschäftigung.


Qualifiziertes Arbeitszeugnis (Austritts- oder Schlusszeugnis)

Ausstellung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, bei dem auch die Leistung und das Sozialverhalten beurteilt wird. Der Arbeitgeber ist also gesetzlich verpflichtet, auf Verlangen des Mitarbeitenden ein Zeugnis auszustellen (330a OR).


Zwischenzeugnis

Ausstellung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses. In der Schweiz braucht es keinen triftigen Grund, um ein Zwischenzeugnis verlangen zu können. Bei einem Wechsel des Vorgesetzten, einer bevorstehenden Weiterbildung, einer Beförderung, einer Versetzung, Einberufung zum Militär- oder Zivildienst oder bei einem geplanten Stellenwechsel ist ein Zwischenzeugnis empfehlenswert. Das Zwischenzeugnis entspricht inhaltlich dem qualifizierten Arbeitszeugnis.

Praktikumszeugnis

Ausstellung bei Beendigung des Praktikumsverhältnisses. Das Praktikumszeugnis entspricht inhaltlich einem qualifizierten Arbeitszeugnis.

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