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DIE ERSTELLUNG VON ARBEITSZEUGNISSEN GEHÖRT ZUR FÜHRUNGSVERANTWORTUNG

Mitarbeiter zu führen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, da nebst verschiedenen Kompetenzen auch die Kommunikation im Zentrum stehen sollte. Nur in persönlichen Gesprächen entsteht ein wichtiger Austausch, bei welchem Meinungen geäussert, Anregungen ausgetauscht, Kritik angebracht und unterschiedliche Wahrnehmungen erkannt werden können. Eine Chance, Interesse zu zeigen und bei Bedarf rechtzeitig zu reagieren.


Mitarbeitergespräche sind deshalb wichtiger Bestandteil für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses und bieten die Möglichkeit, über die Stärken und Schwächen Auskunft zu geben. Dabei ist es wichtig, diese schriftlich festzuhalten.


Wir legen jedem Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer ans Herz, offen und transparent zu kommunizieren, denn nur so ist es möglich, wahrheitsgetreue und faire Arbeitszeugnisse zu erstellen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich mit ihren Stärken und Schwächen auseinandersetzen. Dazu kommt, dass man sich in juristischer und persönlicher Hinsicht nicht korrekt verhält, werden unangenehme oder schwierige Tatsachen und Vorfälle einfach weggelassen.


Übernehmen Sie also die Führung, respektive die Verantwortung und seien Sie von Anfang an transparent. Dann wird auch das Arbeitszeugnis nicht zum Problem, sondern zu einem nützlichen Führungsinstrument.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

In der Schweiz entscheidet nicht der Arbeitgeber, ob ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird. Dem Arbeitnehmer steht nach OR 330a, Absatz 1 das Recht zu, ein (qualifiziertes) Arbeit

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